Antrag auf Terminschutz für eine Spezial-Rassehunde-Ausstellung im Rahmen einer Gemeinschaft-Rassehunde-Ausstellung
Hierzu sind die einzelnen Vereine verpflichtet dein Antrag auf eine Spezial-Rassehunde-Ausstellung zu stellen und an einen gemeinsam benannten "Ansprechpartner" weiter zu geben (nicht an den VDH weitergeben).
Dieser erstellt einen Antrag auf eine Gemeinschaft-Rassehunde-Ausstellung und übermittelt die Unterlagen an den VDH (Dortmund).
Eine Freigabe vom Landesverband ist ggf. notwendig - vorher anfragen.
Zu diesem Thema noch zwei ergänzende Dokumente:
Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „Spezial-Rassehunde-Ausstellungen“ (gültig ab 01.01.2024) und
Information zur Gemeinschaft-Rassehunde-Ausstellung (aus 2015)